Spielplatzkommission

Ein Gremium zur Mitwirkung an der Spielplatzgestaltung in unserem Bezirk.


Gesetzlich geregelt über den Paragraphen §6 im Kinderspielplatzgesetz:

§ 6 Spielplatzkommission
Das Bezirksamt bildet eine Spielplatzkommission und beruft Eltern, Lehrer sowie andere Sachverstän-
dige als Mitglieder. Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spiel-
plätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten.

Quelle: Berlin.de

Auszug aus der Geschäftsordnung der Spielpalatzkommission:

Die Spielplatzkommission ist ein beratendes Gremium, in dem gemeinsame
Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder ihren Ausdruck findet. In
diesem Gremium treffen sich Verantwortliche aus dem Bezirk, informieren sich, sprechen
sich ab und arbeiten vertrauensvoll zum Wohl der Kinder, Jugendlichen und Familien
zusammen.
Bedingung für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit ist eine gute Kommunikation.
Die Spielplatzkommission ist hierfür ein wichtiges Instrument und eröffnet Chancen der
Teilhabe und der Mitverantwortung bei der Planung und Weiterentwicklung von
Spielplätzen.

Quelle: Berlin.de.de