Beantragung von Kinderkrankengeld bei Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Tagespflege/Schule

Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld hilft die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehenden, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden oder zur Schule gehen können. 

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die Formulierungshilfe für ein Gesetz beschlossen, mit dem die Kinderkrankentage erneut erhöht werden sollen. Für jeden Elternteil soll es dieses Jahr weitere 10 zusätzliche Arbeitstage Kinderkrankengeld geben.

Damit stehen jedem Elternteil 30 statt 20 Tage zur Verfügung. Alleinerziehende erhalten 20 zusätzliche Tage und haben damit 60 statt 40 Kinderkrankentage.

Du musst die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen? Dann findest du hier das erforderliche Formular.

Quelle und weitere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld-164976

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