Corona | Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Sorgeberechtigte

Hilfe für erwerbstätige Sorgeberechtigte

Für Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch.

Nachfolgend alle Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Download des PDF