Corona | Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Sorgeberechtigte

Hilfe für erwerbstätige Sorgeberechtigte

Für Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch.

Nachfolgend alle Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Download des PDF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.