Hilfe für erwerbstätige Sorgeberechtigte
Für Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch.
Nachfolgend alle Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
![](https://www.beak-mh.de/wp-content/uploads/2020/04/20200407_Entschaedigungsanspruch_01-724x1024.jpg)
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